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Staatliche Förderung von Erdgas 

Erdgas ist im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln im Bezug auf Wohneigentum in aller Munde. Schließlich ist es im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen, der Umwelt weitaus dienlicher. Positive Ökologieergebnisse von anerkannten Forschungszentren bescheinigen diese Tatsache nochmals.

Um einen finanziellen Anreiz für den Bausektor zu schaffen, hat sich die Bundesregierung sowie einige Länderregierungen seit längerem schon entschlossen, verschiedene staatliche Förderprogramme zum Thema Ökologie aufzulegen. Dies nicht zuletzt deshalb, um den aktiven Umweltschutz zu unterstützen sowie die dazugehörige Wirtschaftskraft und die damit verbundene Arbeitsplätze im Land anzukurbeln.

Selbstverständlich sollten diese Programme von den Bauherren vorher geprüft werden (z.B. auf die Laufzeit). Vom jeweiligen Förderprogramm können aber nicht nur die Privatpersonen, sondern auch die Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, Alten- und  Pflegeheime, etc. enorm profitieren.

Ein umfassendes Erdgas-Förderprogramm bezieht sich auf die Co2-Gebäudesanierung. Bei dieser Sanierungsart sollte die Energieeinsparung Priorität besitzen, wie sie z.B. beim ökologischen Hausbau (Wärmedämmung),  bei der Altbausanierung, bei der Modernisierung,  beim Austausch der Altheizungsanlage (z.B. auf Erdgas), usw. bereits berücksichtigt wird. Der Zuschuss ist nicht unerheblich, denn es kann mit einem äußerst langfristigen, zinsgünstigen Darlehen (z.B. KfW-Bank) gerechnet werden.

Moderne Solaranlagen (Photovoltaik), welche vor allem für die Warmwasseraufbereitung und  Wärmeversorgung angeschafft werden, fallen ebenso unter das Fördermittel-Programm. Für den Austausch von Nachtspeicherheizungen oder Einzelöfen können zudem weitere Mittel beantragt werden. Somit ist es möglich, die Hausenergiemasse auf mehrere Komponenten auszurichten.

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können neben Privathaushalten auch Unternehmer einen Antrag auf Fördermittel stellen. Der Höchstbetrag beträgt z.Zt. bis zu ca. 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich kann im Rahmen einer Altbausanierung – wenn alle Kriterien ähnlich eines Neubaus erfüllt sind - noch ein Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent gewährt werden. Ein Antrag bei der Hausbank muss unbedingt vorher gestellt sein und ein Sachverständiger muss hierüber einen anerkannten Nachweis erbringen. Informationen sind über die Ministerien, Landratsämter, Gemeinden und Stadtverwaltungen (Baubehörde) erhältlich.

Ein weiterer, sehr wirtschaftlicher Aspekt ist es, sich über aktuelle Erdgasfahrzeuge nachhaltige Gedanken zu machen. Sicherlich sind solche Fahrzeuge in der Anschaffung etwas kostspieliger, jedoch hat  man sonstige Vorteile, welche sich letztendlich rechnen: Nicht nur, dass man ökologisch und ökonomisch für die Verringerung des Co2 – Ausstoßes einsteht. Gleichzeitig spart man auch beim Tanken, da nur knapp die Hälfte des Spritpreises bezahlt werden muss. Auf diese Weise relativiert sich schnell der Anschaffungspreis für das neue Erdgas-Fahrzeug. Selbst bei Leasing-Autos kann man in den Genuss von stattlichen Fördermitteln kommen. Altautos wird die Möglichkeit der Aufrüstung geboten. Energie- bzw. Gasversorger erteilen hierzu die nötigen Ratschläge.