Was tun bei Wechselproblemen?

Die Furcht vor dem Stromanbieterwechsel scheint endgültig abgelegt, doch seitdem viele der kleineren Anbieter in finanzielle Seenot geraten, kommt es immer wieder zu Querelen zwischen Verbrauchern und Stromanbietern. Damit soll nun endgültig Schluss sein, vermittelt doch jetzt eine neue Schlichtungsstelle künftig bei Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien. Wer allerdings jetzt schon ein Problem mit seinem neuen Anbieter hat, muss natürlich auch nicht untätig bleiben.

Was kann man tun?

Normalerweise ist der Wechsel unkompliziert und mit wenigen Risiken verbunden. Der neue, günstige Stromanbieter übernimmt sogar die Abmeldung beim bisherigen Stromversorger und selbst im Falle einer Konkurs-Anmeldung des Billig-Anbieters muss der Verbraucher nicht befürchten, dass er eines Tages im Dunkeln sitzen bleibt. Gesetzlich ist nämlich in Deutschland jeder Versorger dazu verpflichtet, seine Kunden ohne Unterbrechung mit Strom zu versorgen. Sollte er sich dazu außerstande sehen, greift der sogenannte Notstromversorgungsplan und der regionale Versorger springt ein. Sollte sich der Wechsel allerdings zu arg in die Länge ziehen oder sollte es anderweitige Ungereimtheiten geben, setzen Verbraucher dem neuen Lieferanten am besten eine Frist. Was viele Abnehmer nämlich nicht wissen: Der Kunde hat das Recht auf einen Wechsel innerhalb von drei Wochen nach der Neuanmeldung. Hin und wieder kann es schon mal vorkommen, dass ein Versorger – aufgrund des großen Andranges oder vielleicht aus finanzieller Not heraus – nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu liefern. Seit den Vorkommnissen in Fukushima und dem Beschluss des Bundestages über den endgültigen Atomausstieg gilt das ganz besonders für die Ökostromanbieter, die in ihrem Portfolio ausschließlich Strom aus regenerativen Energiequellen anbieten. Doch wie setzt man seinem Anbieter eine solche Lieferfrist? In der Regel sollten die Kunden selbige am besten schriftlich einreichen – das raten zumindest die meisten Experten und Verbraucherschützer. Eine kurze Darlegung des Sachverhaltes und ein Vermerk, dass man bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten wolle, sollten genügen.

Ab wann gilt die Frist?

Die besagte dreiwöchige Frist, auf die man auch in dem Schrieb eingehen sollte, greift offiziell ab dem Tag, an dem der Kunde beim neuen Stromanbieter angemeldet ist. Will man den Stromanbieter online wechseln, darf man allerdings nicht von dem Tag ausgehen, an dem man den Antrag im Internet einreicht. Über den jeweiligen Anmeldetag bestimmt in der Regel das Unternehmen. Schlimmstenfalls werden auf diese Weise aus den drei Wochen bis zu sechs. Das ist aber auch schon die absolute Obergrenze. Hat man dem Versorger die Frist gesetzt, handelt dieser in den meisten Fällen umgehend. Sollte das einmal nicht der Fall sein, muss man eben noch einmal einen der sogenannten Stromrechner im Internet anstrengen und den Anbieter erneut wechseln.

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